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Gemeinsam Lernen - Miteinander Leben

und das nicht nur im Unterricht

Hier finden Sie alles rund um unser Schulleben. Infos zu Veranstaltungen, AG´s und vieles mehr.

Wichtige Termine im Schuljahr finden Sie unter "Termine"

Beurlaubung und Krankmeldung

In Bremen besteht – wie überall in Deutschland – Schulpflicht, d.h. Ihr Kind muss in der Schulzeit außerhalb der Ferien immer den Unterricht besuchen. Eine Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Schultage vor und nach den Ferien sind mit vielfältigen Angeboten gestaltet und die Teilnahme daran ist für die Klassengemeinschaft äußerst wichtig. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann die Schulleitung eine Unterrichtsbefreiung außerhalb der Ferien und der schulfreien Tage genehmigen. Wenn die Befreiung aus ernsthaften Gründen notwendig ist und die Tage nicht direkt vor oder nach den Ferien liegen, kann die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer Ihr Kind ausnahmsweise für bis zu drei Tage vom Unterricht befreien.

Ist ihr Kind krank, muss dies der Schule gemeldet werden.

Fehlzeiten werden von der Lehrerin oder dem Lehrer im Klassenbuch vermerkt.

Nach der Erkrankung erhält die Klassenlehrerin oder Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung der Eltern oder ein ärztliches Attest. Denken Sie an die Ansteckungsgefahr und schicken Sie Ihr Kind nicht zu früh wieder zur Schule.

Unentschuldigte Fehltage können zu Ordnungsgeldern führen, deswegen bitten wir Sie, Ihr Kind vor 8:00 Uhr bei dem/r Klassenlehrer:in krank zu melden. Das können Sie per "Signal", per Mail oder per Telefon machen.